Landstromversorgung an Rhein und Mosel. Aus Fehlern lernen

Hotel­schif­fe am Mosel­ufer

In der Rats­sit­zung vom 25.05.2023 haben zwei Frak­tio­nen des Rates die Pro­ble­ma­tik von feh­len­der Land­strom­ver­sor­gung für Schif­fe ins­be­son­de­re Hotel­schif­fe an Anle­ge­stel­len an Rhein und Mosel the­ma­ti­siert. Eben­so wur­de eine gro­ße Anfra­ge zur Situa­ti­on am Peter Alt­mei­er Ufer gestellt.

Mit Ein­rich­tung der sechs Anle­ge­stel­len am Peter Alt­mei­er Ufer begann eine lang­jäh­ri­ge Aus­ein­an­der­set­zung der Anwoh­ner mit der Ver­wal­tun­gund und KO-Tours­tik bzgl. mas­si­ver Beein­träch­ti­gun­gen durch Lärm, Ver­keh­re und Immis­sio­nen. Durch die Land­strom­ver­sor­gung und Eta­blie­rung einer Nut­zungs­ver­ein­ba­rung konn­te eine akzep­ta­ble Lösung erreicht wer­den.

Im Hin­blick von Ver­keh­ren, aus­ge­hend von Rei­se­bus­sen und Andie­nungs­fahr­zeu­gen bedarf es einer bau­li­chen Lösung um den  Anfor­de­run­gen einer fuß­gän­ger- und fahr­rad­freund­li­chen Nut­zung des Peter Alt­mei­er Ufers, in die­sem hoch­fre­quen­tier­ten Bereich, gerecht zu wer­den. Auch bei einer Über­pla­nung von Teil­be­rei­chen der Ufer­pro­me­na­de, soll­ten anzu­die­nen­de Schif­fe die Lie­ge­plät­ze zwin­gend nut­zen, die den größ­ten Abstand zur Wohn­be­bau­ung auf­wei­sen.  

Der jah­re­lan­ge Pro­zess zu einer akzep­ta­blen Lösung zeigt das die Pro­ble­me rund­um Anle­ge­stel­len, ins­be­son­de­re für Hotel­schif­fe, kom­plex sind. Umso unver­ständ­li­cher ist es, das im Vor­feld einer Geneh­mi­gung einer Anle­ge­stel­le, die Schaf­fung einer Land­strom­ver­sor­gung, der Zwang die­se zu nut­zen und letzt­end­lich eine ver­bind­li­che Nut­zungs­ver­ein­ba­rung nicht geprüft bzw. geschaf­fen wur­den. Ein Ver­säum­nis der Ver­wal­tung. Die BI hat­te bereits im Juli 2022 sich kri­tisch zu einer neu­en Anle­ge­stel­le in KO-Ehren­breit­stein geäu­ßert. Zur Anle­ge­stel­le im Rau­en­tal soll­ten Gesprä­che mit dem Was­ser­schif­fahrts­amt geführt wer­den, mit der Ziel­vor­ga­be die­sen öffent­li­chen Anker­platz in einen Bereich zu ver­la­gern, der eine grö­ße­re Ent­fer­nung zur Wohn­be­bau­ung auf­weist, um die Beein­träch­ti­gun­gen durch Lärm und Immis­sio­nen zu mini­mie­ren. Soll­te dies tech­nisch nicht mach­bar sein, gilt es sicher­zu­stel­len das der Anker­platz expli­zit nur bei Hoch­was­ser bzw. bei Schlie­ßung der Schleus genutzt wer­den darf.