

In der polizeilichen Pressemeldung zur Halloween-Nacht auf den ersten November heißt es: “Mit der dauerhaft sichtbaren Präsenz und dem konsequenten Einschreiten setzte die Polizei den eingeschlagenen Weg zur Stärkung der Sicherheit im öffentlichen Raum auch in der Halloween-Nacht fort.” [www.presseportal.de/blaulicht/pm/117715/5638807 und Rhein-Zeitung vom 04.11.2026]
Das ist richtig und ungenau zugleich:
Die Gesetzeslage in Rheinland-Pfalz umfaßt u.a., dass ab 4 Uhr aufgrund der Regelung als stiller Feiertag ein Tanzverbot galt und laute Musik untersagt sei. Gegen 5 Uhr waren allein in der Altstadt noch 7 gastronomische Location mit voller Musiklautstärke am Start. Bei einigen sogar bei offener Tür!
Noch um 5:50 Uhr kam es in der Marktstrasse zu einer Körperverletzung im Kopfbereich mit Einsatz mehrerer RTW und hinzugezogenem Notarzt.
Die Verunreinigung der Altstaft, vorallem durch Fast-Food-Verpackung und Flaschen war enorm. Allein die Verschmutzung am Löhrrondell war ausserhalb jeglicher Akzeptanz und das trotz direkt daneben stehender Mülleimer.
Das alles vor dem “Auge des Gesetzes”, denn das Polizeiaufgebot war ständig präsent und zahlreich vertreten! Auf dem “eingeschlagenen Weg” ist also noch Luft nach oben!