Klares NEIN zu Bauvoranfrage für das Kastorviertel

Pressemitteilung der Bürgerinitiative „Unsere Altstadt“:

Bebau­ungs­ver­dich­tung, Plä­ne der Von­o­via im Kas­tor­vier­tel. Die Bür­ger­initia­ti­ve hat­te zur Bür­ger­ver­samm­lung am 15.8. 2019 ein­ge­la­den.

Als Ergeb­nis rich­te­te die BI nach­fol­gen­de For­de­run­gen und Anre­gun­gen, die sich zu der Von­o­via Bau­vor­anfra­ge erge­ben haben an den Herrn OB.

Die BI unter­stützt damit auch die Inter­es­sen­ge­mein­schaft der Mie­ter, die ihrer­seits schon die loka­le Poli­tik, Wis­sen­schaft­ler und auch Lan­des und Bun­des­stel­len ange­schrie­ben hat.

Für einen Groß­teil des betrof­fe­nen Gebie­tes gibt es kei­nen Bebau­ungs­plan, der in der Regel ent­spre­chen­de Auf­la­gen und Vor­ga­ben ent­hält.

  • eine dif­fe­ren­zier­te Ein­zel­pla­nung für bei­de Teil­be­rei­che ist daher zwin­gend erfor­der­lich.

Wich­ti­ge Aus­sa­gen zu Ver­sie­ge­lung der Grün­flä­chen, Erhalt des Baum­be­stan­des, mög­li­che Aus­gleichs­maß­nah­men, Beein­flus­sung von Mikro­kli­ma, Sozi­al­struk­tur und Unter­brin­gung ruhen­der Ver­kehr sind in der Anfra­ge nicht ent­hal­ten. Daher sind nach­zu­for­dern:

  • eine sozio­lo­gisch öko­lo­gi­sche Gesamt­pla­nung wie orts­be­zo­ge­ner Fach­bei­trag zu Klein­kli­ma (Bestand/Neuplanung)
  • geord­ne­te dif­fe­ren­zier­te Unter­brin­gung ÖPNV, PKW, Fahr­rä­der
  • und Dif­fe­ren­zie­rung bei Fest­le­gung der Mie­ten zwi­schen Instand­set­zung und Sanie­rung
  • Geprüft und ggfs. auf­er­legt wer­den soll­te u.a. die Mög­lich­keit der Mit­ver­wirk­li­chung von

- Auf­stei­ge­hil­fen in 1–2 Gebäu­den, Bar­rie­re­frei­heit, behin­der­ten­ge­rech­tes Woh­nen
— Fahr­rad­ga­ra­ge, Lade­infra­struk­tur e‑Auto, e‑bike,
— kom­mu­ni­ka­ti­ves Quar­tiers­zen­trum, Spiel­platz­flä­chen, Gemein­schafts­gar­ten
— Fas­sa­den und Dach­be­grü­nung

Bei jetzt posi­ti­vem Vor­be­scheid bestän­de Gefahr, dass Ände­rungs­for­de­run­gen nach­träg­lich kaum mehr mög­lich sind und auch eine Bau­stel­len­ein­rich­tung sofort erfol­gen könn­te mit Ver­nich­tung der ers­ten Grün­flä­chen.

  • die Vor­anfra­ge ist daher in der jet­zi­gen Form abzu­leh­nen. Not­falls müss­te über eine Ver­än­de­rungs­sper­re die Zeit für eine flan­kie­ren­de Fach­pla­nung gewähr­leis­tet wer­den

Die eige­nen Berech­nun­gen der BI haben erge­ben: 30% der Grün­flä­che und 87% des Baum­be­stan­des wer­den der geplan­ten Bau­maß­nah­me letzt­end­lich zum Opfer fal­len. Stellt man die ver­blei­ben­de Grün­flä­che dem Weg­fall der der Flä­chen­wir­kung der ver­nich­te­ten Bäu­me in Rela­ti­on ist dies eine abso­lu­te Nega­tiv­pla­nung. Daher

  • kurz­fris­ti­ge Schaf­fung einer Baum­sat­zung für Alt- und Innen­stadt

Schließ­lich hat aber die Stadt auch die Ver­pflich­tung aus der Kli­ma­kon­ven­ti­on der Ver­ein­ten Natio­nen!

Im wei­te­ren Ver­lauf for­dert die BI

  • offe­ne Infor­ma­ti­on der Betrof­fe­nen anstel­le von nicht­öf­fent­li­chen Sit­zun­gen des Fach­aus­schus­ses
  • Gesprä­che mit allen Betei­lig­ten unter Ein­schluss der Inter­es­sen­ge­mein­schaft und BI für ein­ver­nehm­li­che recht­lich ein­wand­freie Lösun­gen.

Pres­se­mit­tei­lung BI „Unse­re Alt­stadt“