Pressemitteilung der Bürgerinitiative „Unsere Altstadt“:
Bebauungsverdichtung, Pläne der Vonovia im Kastorviertel. Die Bürgerinitiative hatte zur Bürgerversammlung am 15.8. 2019 eingeladen.
Als Ergebnis richtete die BI nachfolgende Forderungen und Anregungen, die sich zu der Vonovia Bauvoranfrage ergeben haben an den Herrn OB.
Die BI unterstützt damit auch die Interessengemeinschaft der Mieter, die ihrerseits schon die lokale Politik, Wissenschaftler und auch Landes und Bundesstellen angeschrieben hat.
Für einen Großteil des betroffenen Gebietes gibt es keinen Bebauungsplan, der in der Regel entsprechende Auflagen und Vorgaben enthält.
- eine differenzierte Einzelplanung für beide Teilbereiche ist daher zwingend erforderlich.
Wichtige Aussagen zu Versiegelung der Grünflächen, Erhalt des Baumbestandes, mögliche Ausgleichsmaßnahmen, Beeinflussung von Mikroklima, Sozialstruktur und Unterbringung ruhender Verkehr sind in der Anfrage nicht enthalten. Daher sind nachzufordern:
- eine soziologisch ökologische Gesamtplanung wie ortsbezogener Fachbeitrag zu Kleinklima (Bestand/Neuplanung)
- geordnete differenzierte Unterbringung ÖPNV, PKW, Fahrräder
- und Differenzierung bei Festlegung der Mieten zwischen Instandsetzung und Sanierung
- Geprüft und ggfs. auferlegt werden sollte u.a. die Möglichkeit der Mitverwirklichung von
- Aufsteigehilfen in 1–2 Gebäuden, Barrierefreiheit, behindertengerechtes Wohnen
— Fahrradgarage, Ladeinfrastruktur e‑Auto, e‑bike,
— kommunikatives Quartierszentrum, Spielplatzflächen, Gemeinschaftsgarten
— Fassaden und Dachbegrünung
Bei jetzt positivem Vorbescheid bestände Gefahr, dass Änderungsforderungen nachträglich kaum mehr möglich sind und auch eine Baustelleneinrichtung sofort erfolgen könnte mit Vernichtung der ersten Grünflächen.
- die Voranfrage ist daher in der jetzigen Form abzulehnen. Notfalls müsste über eine Veränderungssperre die Zeit für eine flankierende Fachplanung gewährleistet werden
Die eigenen Berechnungen der BI haben ergeben: 30% der Grünfläche und 87% des Baumbestandes werden der geplanten Baumaßnahme letztendlich zum Opfer fallen. Stellt man die verbleibende Grünfläche dem Wegfall der der Flächenwirkung der vernichteten Bäume in Relation ist dies eine absolute Negativplanung. Daher
- kurzfristige Schaffung einer Baumsatzung für Alt- und Innenstadt
Schließlich hat aber die Stadt auch die Verpflichtung aus der Klimakonvention der Vereinten Nationen!
Im weiteren Verlauf fordert die BI
- offene Information der Betroffenen anstelle von nichtöffentlichen Sitzungen des Fachausschusses
- Gespräche mit allen Beteiligten unter Einschluss der Interessengemeinschaft und BI für einvernehmliche rechtlich einwandfreie Lösungen.
Pressemitteilung BI „Unsere Altstadt“