JEDER BAUM IST WICHTIGER DEN JE

Kritische Stellungnahme der Bürgerinitiative “Unsere Altstadt” zum Antrag zur Abschaffung der Baumschutzsatzung

Die auf­kom­men­de Dis­kus­si­on zur Abschaf­fung der Baum­schutz­sat­zung über­zeugt die Bür­ger­initia­ti­ve “Unse­re Alt­stadt” weder fach­lich noch umwelt­po­li­tisch. Zwar wer­den rea­le Schwä­chen der bestehen­den Rege­lung benannt, doch die dar­aus gezo­ge­ne Kon­se­quenz – die voll­stän­di­ge Abschaf­fung – ist unver­hält­nis­mä­ßig und ris­kant.

Die Argu­men­ta­ti­on, star­re Schutz­schwel­len sei­en unge­eig­net, mag zutref­fen. Dar­aus folgt jedoch nicht, dass auf ver­bind­li­chen Baum­schutz ver­zich­tet wer­den soll­te. Im Gegen­teil: Nach Ansicht der Bür­ger­initia­ti­ve ist eine Reform not­wen­dig, nicht die Demon­ta­ge des Instru­ments. Wer ein unprä­zi­ses Werk­zeug kri­ti­siert, soll­te es ver­bes­sern – nicht weg­wer­fen.

Beson­ders pro­ble­ma­tisch ist die Behaup­tung, es ent­ste­he kein Schutz­ver­lust, da das Bun­des­na­tur­schutz­recht bestehen bleibt. Das ist irre­füh­rend. Bun­des­recht sichert ledig­lich Min­dest­stan­dards und ersetzt kei­nen geziel­ten Schutz des inner­städ­ti­schen Baum­be­stan­des. Die Abschaf­fung der Sat­zung wür­de fak­tisch Tür und Tor für zusätz­li­che Fäl­lun­gen öff­nen.

“Gera­de in der Alt­stadt und Innen­stadt”, so die Bür­ger­initia­ti­ve, “ist jeder Baum wich­ti­ger denn je”.

Das Ver­trau­en in frei­wil­li­ge Eigen­ver­ant­wor­tung wirkt zudem rea­li­täts­fern. Gera­de in ange­spann­ten Woh­nungs­märk­ten und bei stei­gen­den Boden­prei­sen zeigt sich regel­mä­ßig, dass wirt­schaft­li­che Inter­es­sen öko­lo­gi­sche Belan­ge ver­drän­gen. Ohne kla­re Regeln wird Baum­schutz zur Ver­hand­lungs­mas­se.

Auch das Argu­ment des Ver­wal­tungs­auf­wands greift zu kurz. Büro­kra­tie­ab­bau ist sinn­voll – aber kein Frei­brief, wirk­sa­me Schutz­in­stru­men­te abzu­schaf­fen. Effi­zi­enz­pro­ble­me recht­fer­ti­gen Refor­men, nicht den Rück­zug des Staa­tes aus zen­tra­len Auf­ga­ben der Daseins­vor­sor­ge.

Schließ­lich ver­kennt der Antrag die zen­tra­le Funk­ti­on der Sat­zung: den Erhalt bestehen­der, öko­lo­gisch beson­ders wert­vol­ler Bäu­me. Die­se las­sen sich durch Neu­pflan­zun­gen kurz­fris­tig nicht erset­zen. Wer den Schutz auf­gibt, ris­kiert irrever­si­ble Ver­lus­te für Stadt­kli­ma und Lebens­qua­li­tät.

Im Ergeb­nis steht der Antrag für eine ein­sei­ti­ge Prio­ri­sie­rung von Eigen­tums- und Ver­wer­tungs­in­ter­es­sen zulas­ten des Gemein­wohls. Eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Stadt­po­li­tik wür­de die Sat­zung wei­ter­ent­wi­ckeln – nicht abschaf­fen.